SVLFG-Förderung – kamerabasierte Personenerkennung

SVLFG-Förderung: Bis zu 500 Euro Zuschuss für kamerabasierte Personenerkennung

Mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren: Die SVLFG fördert kamerabasierte Personenerkennungssysteme mit bis zu 500 Euro. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und bautechnische Betriebe können damit in moderne Sicherheitstechnik investieren und das Risiko schwerer Unfälle reduzieren.

SVLFG-Förderung Personenerkennnung von WorkWarn
SVLFG-Förderung Personenerkennnung von WorkWarn

Warum ist eine kamerabasierte Personenerkennung sinnvoll?

Beim Rückwärtsfahren mit großen Land-, Forst- oder Baumaschinen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Personen, die sich hinter einer Maschine befinden, werden vom Fahrer häufig nicht rechtzeitig erkannt. Im schlimmsten Fall werden sie angefahren oder überfahren.

Eine Rückfahrkamera mit Personenerkennung kann helfen, solche Unfälle zu vermeiden. Das System zeigt den Bereich hinter der Maschine auf einem Bildschirm oder LCD-Display in der Fahrerkabine an und erkennt zusätzlich Personen im Gefahrenbereich.

Wird eine Person erkannt, warnt das System den Fahrer durch optische und akustische Signale. Dadurch können Gefahren früher erkannt und Unfälle verhindert werden.

Welche Systeme werden gefördert?

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt die Anschaffung bestimmter kamerabasierter Personenerkennungssysteme.

Förderfähig sind ausschließlich Systeme, die nach dem Prüfgrundsatz GS-BAU-71 von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft wurden.

Vor dem Kauf sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob das gewünschte Kamerasystem die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für die Anschaffung eines förderfähigen kamerabasierten Personenerkennungssystems gelten folgende Fördergrenzen:

  • Maximalförderung: 500 Euro
  • Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten
  • Begrenzung auf höchstens 25 Prozent des im Jahr 2024 geleisteten Jahresbeitrags zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG)

Die tatsächliche Förderhöhe hängt somit von den Anschaffungskosten und dem individuellen LBG-Jahresbeitrag ab.

Beispiel: Kostet ein förderfähiges Kamerasystem 1.600 Euro, beträgt der Zuschuss bei einer Förderquote von 25 Prozent rechnerisch 400 Euro. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach den geltenden Förderbedingungen und der individuellen Beitragsgrenze.

Wie beantragen Betriebe die Förderung?

Wer den Zuschuss der SVLFG nutzen möchte, sollte vor der Anschaffung die aktuellen Förderbedingungen prüfen und den Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ stellen.

Wichtig: Warten Sie unbedingt die Förderzusage ab, bevor Sie das Kamerasystem kaufen. Informieren Sie sich außerdem über die erforderlichen Nachweise und technischen Voraussetzungen.

Die offiziellen Informationen zum Prämiensystem und zur Antragstellung finden Sie hier:

https://www.svlfg.de/praemiensystem

Fazit: Sicherheit erhöhen und Förderung nutzen

Kamerabasierte Personenerkennungssysteme können dazu beitragen, gefährliche Situationen beim Rückwärtsfahren frühzeitig zu erkennen. Besonders beim Einsatz großer Land-, Forst- und Baumaschinen ist diese Technik eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Sicherheitsausstattung.

Mit dem Prämiensystem der SVLFG können Betriebe für ein geeignetes, geprüftes System einen Zuschuss von bis zu 500 Euro erhalten. Wer eine Anschaffung plant, sollte die Förderfähigkeit rechtzeitig prüfen und den Antrag vor dem Kauf stellen.

Hinweis: Es gelten die offiziellen Förderbedingungen der SVLFG. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen.

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